Ihr Unternehmen wurde bei Google negativ bewertet? Die Bewertung ist beleidigend, falsch – oder der Bewerter war gar nicht Kunde bei Ihnen? Dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sich die Bewertung löschen lässt. So schützen Sie Ihre Reputation und damit letztlich auch Ihren Umsatz.
Wenden sich Unternehmen selbst an Google, um eine Bewertung löschen zu lassen, verläuft diese Anfrage oft im Sande. Das liegt zum einen daran, dass Fehler im Anschreiben zur Einstellung des Antrags führen können. Zum anderen sind sich viele Rezensenten schlichtweg nicht darüber im Klaren, dass beleidigende oder rufschädigende Bewertungen eine Straftat sind, und weigern sich, die Rezension zu ändern oder zu entfernen.
Erst der anwaltliche Hinweis erzeugt in vielen Fällen den notwendigen Nachdruck, damit geschäftsschädigende Bewertungen gelöscht werden. Übrigens: Google selbst hat – genau wie Sie als Unternehmen – kein Interesse daran, nachweislich falsche Bewertungen zu präsentieren und zeigt sich insbesondere bei anwaltlicher Lösch-Aufforderung sehr kooperativ.
Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Es ist daher sehr sinnvoll, dass sich nur nachweislich falsche oder beleidigende Google-Bewertungen entfernen lassen. Im kostenlosen Schnell-Check erhalten Sie in Sekundenschnelle eine Einschätzung, ob eine Bewertung löschbar ist.
Nach dem erfolgreichen Schnell-Check haben Sie die Möglichkeit, einen erfahrenen advocado Partner-Anwalt mit der Löschung zu beauftragen.