Die Grundsteuererklärung ist jetzt Pflicht – So gelingt sie ganz einfach
Seit diesem Jahr ist jeder, der ein Grundstück oder eine Immobilie besitzt, verpflichtet, bis spätestens Ende Januar 2023 eine Steuererklärung für seine Immobilien abzugeben.
Mit LAMA funktioniert das ganz stressfrei und unkompliziert.
Grundsätzlich kann man seine Grundsteuererklärung selbst erstellen. Allerdings sind die Vordrucke und Datenfelder teilweise sehr kompliziert und nicht wirklich selbsterklärend – das führt schnell zu Fehlern.
LAMA ist eine professionelle und kostengünstige Softwarelösung, die diesen Prozess ganz einfach macht.
LAMA hat das Ziel, das steuerliche, finanzielle und rechtliche Management der eigenen Immobilie für jedermann einfach, digital und erschwinglich zu machen – ab 39,90€.
Hinter LAMA stehen zwei große innovative digitale Kanzleien im Bereich Steuer- und Rechtsberatung – die Kanzlei HSB Steuerberater und die Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwalts AG.
Ich hatte sehr viel Respekt vor der Bürokratie im Zusammenhang mit meiner Grundsteuererklärung. Dank dem Online-Service von lama.immo war alles innerhalb von 20 Minuten erledigt.
Marius Wegner
aus Bonn
Mit lama.immo gelingt echt jedem die Abgabe der Grundsteuererklärung. Nachdem ich mich online angemeldet habe, konnte ich mich Schritt-für-Schritt durchklicken. Das Beste sind die Ausfüllhilfen. Sehr hilfreich!
Lisa-Sophie Hein
aus Ravensburg
Wir verwalten auch so unsere Verträge digital, sodass wir uns mit dem Online-Service von LAMA gleich wohl gefühlt haben. Digital & schnell – wirklich super!
Eheleute Hang
aus Berlin
Macht es einen Unterschied, ob ich meine Immobilien selbst nutze oder vermiete?
Selbstgenutzte Immobilie
Die neue Grundbesitzbewertung trifft ohne Ausnahme alle Immobilieneigentümer in Deutschland. Bewertungsstichtag ist der 01.01.2022. Steuererklärungen sind spätestens bis zum 31.01.2023 abzugeben. Danach soll es nach Aussagen der Finanzverwaltung zu Verspätungszuschlägen und Zwangsgeldern bis zu 25.000 € kommen.
Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Reihenhäuser – für alle selbstgenutzten Immobilien erstellt LAMA Ihre Grundsteuererklärung!
Sie haben mehrere selbstgenutzte Immobilien? Kein Problem! Mit LAMA können Sie alle Immobilien an nur einem Ort verwalten.
Bei LAMA zahlen Sie für jede selbstgenutzte Immobilie den gleichen Preis. Unabhängig vom jeweiligen Grundstückswert.
Spätere Änderungen durch den Gesetzgeber oder die Finanzverwaltung? Machen Sie keine Sorgen. LAMA informiert Sie automatisch und Sie zahlen für spätere Anpassungen keinen Cent extra!
Vermietete Immobilie
Auch vermietete Immobilien sind von der Pflicht zur Abgabe einer Grundsteuererklärung nicht ausgenommen. Anders als bei selbstgenutzten Immobilien können die Kosten für die Erstellung der Grundsteuererklärung jedoch von der Steuer für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden. Was gibt es sonst noch zu beachten?
Bei vermieteten Häusern und Wohnungen ist der Grundsteuerwert nach dem sog. Ertragswertverfahren zu bewerten. Dafür sind insbesondere der Wert des Grundstückes sowie die ermittelte Kaltmiete maßgeblich.
Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Bewertungsmethoden, die von dem grundsätzlichen Bundesmodell abweichen.
LAMA kennt alle unterschiedlichen Bewertungsmethoden und fragt Sie nur nach den Angaben, die für die Bewertung Ihrer Immobilie benötigt werden.
Spätere Änderungen durch den Gesetzgeber oder die Finanzverwaltung? Machen Sie sich keine Sorgen. LAMA informiert Sie automatisch und Sie zahlen für spätere Anpassungen keinen Cent extra!
Nicht mehr viel Zeit, bis Ihre Grundsteuererklärung fällig wird.
Warum muss ich eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt einreichen?
Das Bundesverfassungsgericht hat die Bemessung der Grundsteuer in ihrer bisherigen Form für verfassungswidrig erklärt. Begründung: Ungleichbehandlungen durch Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt. Der Gesetzgeber hat eine Reform erarbeitet. Daraus resultiert für Grundstückseigentümer im Jahr 2022 erstmalig die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung für ihr Grundstück. Die neue Steuer wird ab 2025 erhoben.
Was genau kostet die Grundsteuererklärung mit LAMA?
Für LAMA macht es keinen Unterschied, ob Dein Haus oder Deine Wohnung 300.000 oder vielleicht 800.000 € wert ist. Die Übermittlung der Daten erfordert den gleichen Aufwand. Ihre Grundsteuererklärung können Sie mit LAMA in der Variante LAMA.Home schon ab einem Preis von nur 39,90 € erstellen.
Bis wann muss ich meine Grundsteuererklärung einreichen?
Eigentümerinnen und Eigentümer müssen für jedes Grundstück – ob selbstgenutzt oder vermietet – auf den Stichtag 01.01.2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben. Ihre Erklärung ist spätestens bis zum 31.01.2023 abzugeben. Diese Frist gilt auch, wenn Sie sich steuerlich beraten lassen. Danach soll es nach Aussagen der Finanzverwaltung zu Verspätungszuschlägen und Zwangsgeldern i.H.v. bis zu 25.000 € kommen.
Wie kann ich meine Grundsteuererklärung einreichen?
Gemäß § 228 Absatz 6 Bewertungsgesetz sind die Erklärungen grundsätzlich elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Dazu wird ein ELSTER-Zertifikat benötigt. Falls Sie noch kein solches Zertifikat besitzen, müssen Sie es bei der Finanzverwaltung beantragen. Die Beantragung dieses Zertifikats dauert laut Aussage der Finanzverwaltung mindestens 10 Tage. Mit LAMA sparen Sie sich diese Zeit und den Aufwand.